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Romantik am Nachthimmel ist es jetzt vorbei. Die Brandgefahr, die von so
genannten Himmelslaternen ausgeht, ist zu groß. Wie Innenminister Rainer Wiegard am 6. August in Kiel mitteilte, dürfen die Reispapier-Ballone in Schleswig-Holstein nicht mehr aufsteigen. Dieses landesweite Verbot trat am 28.08.2009 in Kraft. Romantisch aber gefährlich: “Himmelslaternen dürfen in Schleswig-Holstein seit Ende August nicht mehr aufsteigen” Wer gegen die neue Verbotsverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden kann. Die Brandgefahr ist zu groß “Die Brandgefahr ist zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen”, begründete Wiegard seine Entscheidung. Die Laternen seien nicht zu steuern. Selbst wenn man sie gemäß den Bestimmungen verwende, gehe von der offenen Wärmequelle der Lampions eine erhebliche Brandgefahr aus. Verbote in anderen Bundesländern Bei Schleswig-Holsteins Nachbarn in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits ein entsprechendes Verbot; in Hamburg steht ein Verbot kurz bevor. Flughöhe und -weite sind nicht zu beeinflussen Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch die Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen. Brand durch Himmelslaterne forderte bereits ein Todesopfer Himmelslaternen haben in den vergangenen Monaten häufiger Brände verursacht. So stand am Neujahrstag 2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg in Flammen, im Herbst 2008 brannte eine Garage in Braunschweig. In Schleswig-Holstein verursachte eine Himmelslaterne am 7. Juni 2009 in Eutin einen Brand. Der bislang schlimmste Zwischenfall ereignete sich am Pfingstmontag 2009 in Siegen, wo ein zehnjähriger Junge ums Leben kam, weil eine auf den Wintergarten niedergehende Himmelslaterne einen Wohnungsbrand auslöste. Pressemeldung des Innenministeriums sh |
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| Anordnung
eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Stadt Reinbek Es wird hiermit auf Grund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.06.2005 (BGBl. I S. 1626) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05.08.1977 (GVOBl. Schl.-H. S. 269) in der zur Zeit gültigen Fassung angeordnet, dass am 31. Dezember 2005 und 01. Januar 2006 wegen bestehender Brandgefahr im Umkreis von 180 m um reetgedeckte Gebäude das Abbrennen von Raketen und so genannten „Römischen Lichtern“ sowie damit vergleichbar wirkende Feuerwerkskörper (Feuerwerkskörper der Klasse II) und im Umkreis von 50 m um reetgedeckte Gebäude das Abbrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwerkskörpern der Klasse II verboten ist. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Stadt Reinbek |
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